Zu Veräußerungszustimmung verurteilter Verwalter muss Prozesskosten nicht selbst tragen
Ein Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums zu erteilen, muss die Prozesskosten im Verhältnis zu den anderen Eigentümern nicht selbst tragen.