VDIV: 2G-Regel bei Eigentümerversammlung nicht zulässig
Eigentümerversammlungen auf Basis der 2G-Regelung sind nicht ordnungsgemäß. Dieser Auffassung ist der Spitzenverband der Immobilienverwalter VDIV. Die Treffen seien womöglich rechtlich anfechtbar.