TKG-Novelle: Nebenkostenprivileg fällt weg – das gilt ab Juli
Das Nebenkostenprivileg wurde im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgeschafft. Am 1. Juli läuft eine Übergangsfrist aus: Dann dürfen Vemieter die Kabel-TV-Gebühren gar nicht mehr auf die Mieter umlegen.