Recht zur Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung
Will ein Mieter seine bisherige Hauptwohnung aus beruflichen Gründen weiterhin als Nebenwohnung benutzen, kann dies ein berechtigtes Interesse für eine teilweise Untervermietung begründen.
Will ein Mieter seine bisherige Hauptwohnung aus beruflichen Gründen weiterhin als Nebenwohnung benutzen, kann dies ein berechtigtes Interesse für eine teilweise Untervermietung begründen.