Psychische Belastung kein Grund für Zahlungsverzug
Das Landgericht Berlin ha in einem Urteil vom 25.10.2019 (Aktenzeichen 65 S 77/19) festgestellt, das eine psychische Erkrankung eines Mieters kein Grund für ein Zahlungsrückstand ist. Der Mieter muss im Vorfeld dafür sorgen, dass die Miete pünktlich gezahlt wird. Die Erkrankung entschuldigt keine Mietrückstände.