Muss der Vermieter Pandemie-bedingte Mietausfälle hinnehmen?
Vermieter durften Mietern nicht kündigen, wenn diese durch Corona-bedingte Lockdowns klamm waren. Diese Sonderregelung im Mietrecht (“Mietenmoratorium”) galt bis Ende Juni. Nun wird erneut ein spezieller Mieterschutz verlangt. Entsprechende Anträge liegen beim Bundestag.
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