Mietminderung wegen Hitze? Wie Eigentümer sich retten können
Wenn Außentemperaturen die 30-Grad-Grenze überschreiten, kann es in der Wohnung unerträglich werden. In Einzelfällen kann dann die Miete gemindert werden, wie Gerichte entschieden haben. Eigentümer können vorbeugend (teils geförderte) Maßnahmen ergreifen.