Mieter haften auch für uralte Fehler
Für Schadensersatzansprüche des Vermieters läuft die Verjährung erst ab Rückerhalt der Mietsache. Ein Mieter muss daher im laufenden Mietverhältnis auch für Schäden aufkommen, deren Ursache er vor mehr als 30 Jahren gesetzt hat.