Grenzüberschreitende Wärmedämmung kann zulässig sein
Die Bundesländer können landesrechtliche Regelungen erlassen, wonach eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung auch dann zulässig ist, wenn sie die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet.
Die Bundesländer können landesrechtliche Regelungen erlassen, wonach eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung auch dann zulässig ist, wenn sie die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet.