Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026
Das bereits im Klimapaket aufgenommene Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 war eine wesentliche Ergänzung zum GEG-Entwurf der Bundesregierung in der Fassung vom 29.5.2019. Ende Oktober 2019 billigte das Kabinett die Änderungen – allerdings mit Einschränkungen. Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut wurden, dürfen nur 30 Jahre lang betrieben werden – Heizkessel, die vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen dann gar nicht mehr betrieben werden.
Ausnahmen für das Verbot gelten, wenn ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Und Hybridlösungen sollen sowohl im Neu- als auch Altbau noch nach 2026 möglich sein.
Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lässt, dem winkt eine „attraktive Austauschprämie“: Sie soll bei 40 Prozent der Investitionskosten liegen und der Heizungsaustausch zudem von der Steuer abgesetzt werden können.
Die Opposition im Bundestag kritisierte insbesondere das geplante Gesetz zur Gebäudeenergie. Hagen Reinhold (FDP) sagte, das Ziel des Bürokratieabbaus werde nicht erreicht und es würden zu viele Vorschriften gemacht. Lorenz Gösta Beutin von den Linken sieht die im Gesetz festgelegten Standards für Gebäude „heute schon veraltet“. Und der Grünen-Politiker Chris Kühn schimpfte, man käme beim Klimaschutz „keinen Meter voran“.