Bundeskabinett billigt TKG-Novelle: „Nebenkostenprivileg“ vor dem Aus

Die Kosten für die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze können Wohnungsvermieter als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Diese Option will die Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschaffen. Das Kabinett hat den Entwurf jetzt abgesegnet.

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  17. Dezember 2020
  Kategorie: Allgemein