Bundeskabinett billigt TKG-Novelle: „Nebenkostenprivileg“ vor dem Aus
Die Kosten für die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze können Wohnungsvermieter als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Diese Option will die Bundesregierung mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abschaffen. Das Kabinett hat den Entwurf jetzt abgesegnet.