Betreiber kleiner Solaranlagen können Steuerfreiheit beantragen
Die Betreiber kleiner Solaranlagen auf Privathäusern und vergleichbarer Blockheizkraftwerke können sich auf Antrag von der Einkommensteuer auf diesbezügliche Einnahmen befreien lassen. Die neue Möglichkeit soll Anlagenbetreiber und Finanzämter von Bürokratie entlasten.