Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
Mietverträge sind grundsätzlich unbefristet. Ein Vermieter von Wohnungen kann mit dem Mieter aber auch ein zeitlich befristetes Mietverhältnis vereinbaren. Nur: Die Regeln sind strenger. So muss etwa die Befristung von vornherein genau begründet werden. Was sonst noch zu beachten ist.
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