Bäume fällen oder Laubrente?
Wenn die Bäume des Nachbarn zu erheblichen Beeinträchtigungen auf dem eigenen Grundstück führen, kann man eventuell eine Laubrente einfordern. Das geht allerdings nicht, wenn die Bäume entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen weit genug von der Grundstücksgrenze entfernt sind. Dies entschied der Bundesgerichthof in einem Urteil vom 20.09.2019 (Aktenzeichen V ZR 218/18).