Verwaltungsleistungen
Neben dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien, bieten wir noch folgende Leistungen an:
- Mietverwaltung
- WEG-Verwaltung
- Sondereigentumsverwaltung
Unser Angebot für Ihr Objekt!
Sie erhalten ein umfassendes Dienstleistungsangebot, wobei grundsätzlich zwischen der WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum, der WEG-Verwaltung mit Verwaltung des Sondereigentums in der WEG), eine reine Sondereigtums- oder eine Mietverwaltung unterschieden werden muss.
Nachfolgend ein Auszug unserer Leistungen:
WEG-Verwaltung (mit Sondereigentum)
- Laufende Objektüberwachung durch periodische Objektbegehungen unter Einbeziehung des Verwaltungsbeirats
- Frühzeitige Erkennung von Schäden am Gebäude ermöglichen eine kostengünstige Instandsetzung
- Abstimmung aller Aktivitäten und Planungen mit dem Verwaltungsbeirat, insbesondere bei der Vergabe von Reparaturen und Instandsetzungen
- Ständige Information der Eigentümergemeinschaft über die Aktivitäten der Verwaltung sowie die Umsetzung der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse
- Eigentümerversammlung mit Abrechnung bis zum 31. Mai des Folgejahres, frühzeitige Information der Eigentümer über das vergangene Wirtschaftsjahr
- Umfassender Bericht als Erläuterung zur Abrechnung
- Transparente Darstellung der in der Abrechnung enthaltenen Kostenpositionen ermöglicht eine optimale Vorbereitung der Eigentümer auf die Eigentümerversammlung
- Bei einer angeschlossenen Sondereigentumsverwaltung erfolgt eine zusätzliche Abrechnung für den Mieter
Mietverwaltung
- Komplette Organisation der Neuvermietung: Prospektunterlagen, Zeitungsanzeigen, Wohnungsbesichtigung, Bonitätsprüfung des Mieters
- Abschluss des Mietvertrages einschließlich Übergabe der Wohnung an den Mieter
- Durchführung des Miet-, Nebenkosten- und Kautionsinkasso einschließlich Mahnwesen
- Jährliche Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter nach Vorlage der WEG-Abrechnung einschließlich Klärung von Rückfragen
- Entgegennahme der ordentlichen Kündigung des Mieters
- Übernahme der Wohnung bei Auszug des Mieters nach Durchführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen und Instandsetzungen
- Beauftragung eines Rechtsanwaltes hinsichtlich einer fristlosen Kündigung, einer Zahlungs- oder Räumungsklage nach Genehmigung durch den Eigentümer
- Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
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