Zweckentfremdung in München: Verfassungsgericht stärkt Vermieter
Eine Stadt darf Investoren nicht zur Auflage machen, dass sie nach dem Abriss von Mietshäusern zum Ausgleich neue Wohnungen in gleicher Lage bauen müssen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat eine Popularklage von München gegen das Zweckentfremdungsgesetz abgewiesen.