Vermieter müssen bis 31. Januar über Heizkosten aufklären
Bis Ende Januar müssen Eigentümer von Mietshäusern mit mehr als zehn Wohnungen die Mieter über den Energieverbrauch, die Energiekosten und Sparpotenziale informieren. Diese Pflicht aus der neuen Energieeinsparverordnung betrifft Gebäude, die mit Gas oder Fernwärme heizen.