Verwalterbestellung und Wirtschaftsplan gelten wegen Corona-Krise ohne Beschluss fort
Damit WEG-Verwalter und Eigentümer während der Corona-Epidemie handlungsfähig bleiben, auch ohne Eigentümerversammlung, hat der Bundestag temporäre Regeln zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beschlossen. Der zuletzt bestellte Verwalter bleibt vorerst im Amt – der aktuelle Wirtschaftsplan gilt vorerst fort.
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