Mieterhöhung gilt, wenn Mieter zugestimmt hat

Durch die Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen kommt eine Vereinbarung über eine Mieterhöhung zustande. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob das Erhöhungsverlangen formell wirksam und inhaltlich berechtigt war.

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  6. Februar 2020
  Kategorie: Allgemein